MENSCHENHANDEL


 

     
  Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Zwangsprostitution) werden Menschen auch zum Zweck der Ausbeutung in anderen Bereichen gehandelt.

Im Jahre 2005 wurde der Straftatbestand Menschenhandel erweitert. Aus zwei Rechtsnormen, §180 und §181 StGB, wurden die drei neuen Normen §§ 232, 233 und 233a StGB. Nun wird unterschieden zwischen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft.

Laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit mindestens 12,3 Million Menschen Opfer von Zwangsarbeit.
  Davon sind rund 1,1 Millionen Menschen von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung betroffen.

In Deutschland wurden 2007 lediglich 92 derartige Fälle mit 101 Betroffenen registriert. Laut Bundeskriminalamt ist jedoch von wesentlich höheren Fallzahlen auszugehen. Mehrere Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung betrafen insbesondere die Bereiche haushaltsnahe Dienstleistungen, Landwirtschaft, Bau, Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die fehlende öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung der erlittenen Straftaten führen dazu, dass im sozialen und Arbeitsumfeld von (potenziell) Betroffenen das Phänomen kaum erkannt wird.
 
 

 

BBGM - Hintergrund und Handlungsbedarf

Mehr zum Projekt

   

 
 

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Das BBGM hat am 8. Juli 2010 seinen zweiten Newsletter veröffentlicht. Der Newsletter berichtet regelmäßig über die Aktivitäten des BBGM und der Projektpartner, sowie über Entwicklungen in Deutschland und in anderen Ländern zum Thema Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. (Mehr...


Nach einer ersten Präsentation des BBGM bei der Konferenz der kommunalen Integrationsbeauftragten in Brandenburg, wurde das BBGM eingeladen, zusammen mit der Integrationsbeauftragten des Landkreises Barnim, Frau Marieta Böttger, am 16. Juni 2010 eine Regionalkonferenz für die Landkreise Barnim und Uckermark zu veranstalten. (Mehr...)

Die erste ExpertInnenreise des BBGM führte vom 8. bis 11. Juni 2010 nach Irland, um praktische Einsichten in die Strukturen, Maßnahmen und Erfahrungen, die dort gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung geschaffen wurden, zu erlangen. (Mehr...)