Start der Kampagne gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung


„Was weißt Du über Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Deutschland?“ Unter diesem Motto startete das BBGM am 7. Oktober 2011 eine Kampagne, um die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren und auf Hilfsangebote für Betroffene hinzuweisen.

 

Herzstück der Kampagne ist ein Filmclip, der auf die fehlende Sichtbarkeit von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung hinweist: Die Hausangestellte, der Koch in der Restaurantküche, der Bauarbeiter – fast schienen sie unsichtbar, beinahe hätten wir sie nicht gesehen. „Ob als Haushaltshilfe, in der Gastronomie oder auf dem Bau: Auch in Deutschland gibt es Menschen, deren Arbeitskraft ausgebeutet, deren Zwangslagen und Hilflosigkeit ausgenutzt werden und die falschen Versprechungen zum Opfer fallen. "Und was weißt Du über Menschenhandel und Arbeitsausbeutung?“ heißt es am Ende des Clips, der in Berlin auch in den Kinos der Yorck-Gruppe und im „Berliner Fenster“ der U-Bahn gezeigt wird. Und in den Berliner Straßen greifen Plakate das gleiche Thema auf.


Hinsehen hilft zu helfen! Wer Hilfe braucht oder wer einen Verdacht hat, dass jemand Hilfe brauchen könnte, kann sich informieren: 

 

 


Zum Auftakt der Kampagne veranstaltete das BBGM am 7. Oktober gemeinsam mit dem DGB Bezirk Berlin-Brandenburg eine Tagung zum Thema „
Extreme Arbeitsausbeutung von WanderarbeitnehmerInnen – aktuelle Entwicklungen in Politik und Praxis". Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Der 7. Oktober ist der Welttag für menschenwürdige Arbeit. Es gibt wohl kaum eine Arbeit, die weniger menschenwürdig ist als die extreme Ausbeutung vieler Betroffener des Menschenhandels.

 

 

Die DGB-Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte stellte einige Beispielfälle vor: So wurde zwölf Bulgaren Arbeit auf dem Bau in Berlin für einen Stundenlohn von zehn Euro versprochen. Sie zahlten 200 Euro für ihre Papiere. Nach acht Wochen hatten sie keinen Lohn erhalten, sie wurden aus ihrem Hostel geworfen, und der Mittelsmann war verschwunden. Eine polnische Pflegekraft wiederum bekam nach drei Monaten Arbeit von 16 bis 17 Stunden pro Tag nur 350 Euro ausgezahlt. Da sie einen Vertrag als Haushaltshilfe erhielt, konnte sie nicht einmal den Mindestlohn für die Pflegebranche geltend machen. Den Gewerkschaften sind in solchen Fällen meist die Hände gebunden, da es sich um formal selbständige Personen handelt, keine schriftlichen Arbeitsanweisungen vorliegen und auch niemand mehr greifbar ist, gegen den sich eine Klage richten könnte. Umso wichtiger ist daher, die potenziell Betroffenen schon zu erreichen, bevor sie in solche Extremsituationen kommen. Die Zusammenarbeit mit MigrantInnen und eine erleichterte Mitgliedschaft in der Gewerkschaft erwiesen sich dabei als nützlich. Ebenso wichtig wären jedoch ein branchenübergreifender Mindestlohn und eine Abschaffung der zwingenden Meldung an Ausländerbehörden, damit Betroffene unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus klagen können.


Eine bessere Bekämpfung des Menschenhandels und vor allem einen besseren Opferschutz verspricht das ebenfalls auf der Tagung dargestellte Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Am 20. Oktober findet die erste Lesung im Bundestag über das Gesetz zur Ratifizierung statt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl kritisierte jedoch, dass die Bundesregierung weder eine Änderung des deutschen Rechts noch zusätzliche Mittel etwa für Hilfs- und Beratungsstellen vorsieht.

 

Die Veranstaltung bildete den Start der aktuellen BBGM Öffentlichkeitskampagne gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, die bei dieser Gelegenheit präsentiert wurde.

 

 


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