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Die Europäische Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften zur verstärkten Bekämpfung des Menschenhandels vor.

Die Europäische Kommission hat am 29. März 2010 neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die die Bekämpfung des Menschenhandels verstärken sollen. Diese Vorschläge beinhalten erweiterte Maßnahmen in der Strafverfolgung von Menschenhändlern, im Schutz von Betroffenen von Menschenhandel als auch in der Prävention des Menschenhandels und sollen EU Mitgliedsstaaten verpflichten, diese Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene umzusetzen.

 

Zum einen soll eine effektive Strafverfolgung der Täter sichergestellt werden, auch wenn die Straftaten im Ausland begangen wurden. Ferner sollen den Polizei – und Justizbehörden auch zu Ermittlungsmöglichkeiten greifen können, die ihnen auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zur Verfügung stehen.

 

Auch Betroffenen von Menschenhandel soll ein besserer Schutz gewährleistet werden. Insbesondere der Vorschlag für einen Zeugenschutz sowie einen kostenlosen Rechtsbeistand für die Dauer des Verfahrens und der Beantragung von finanziellen Entschädigungen.

 

Um Menschenhandel vorzubeugen, beinhalten die Rechtsvorschläge auch Maßnahmen zur Schulung von potenziell Betroffenen sowie von Personen, die mit potenziell Betroffenen in Kontakt kommen könnten. Dies soll insbesondere Polizei – und Justizbeamte in der Identifizierung und im Umgang mit Betroffenen von Menschenhandel unterstützen.

 

Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften basieren auf dem EU Richtlinienvorschlag IP/09/472) aus 2009, der im Rahmen des Vertrags von Lissabon die bisher geltenden Rechtsvorschriften ersetzen sollen.

 

Mehr unter:  http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/380&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en