Für eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung


Berlin, 15. September 2010. Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in Deutschland zwar strafbar, doch fehlt ein breit angelegter Ansatz, um ihn zu verfolgen oder zu verhindern. Darauf weist das Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung (BBGM) in einer heute vorgestellten Studie hin.


In Berlin wurden zwischen 2006 und 2009 zwar 98 Ermittlungsverfahren eröffnet, aber nur in einem Fall konnte ein Strafbefehl erwirkt werden. In Brandenburg weist die Kriminalstatistik 2006 bis 2008 gerade zwei Ermittlungsverfahren aus. Der einschlägige Paragraph 233 des Strafgesetzbuches kommt in der Praxis also kaum zur Anwendung.

Zu den Gründen dafür gehört das Fehlen klarer Indikatoren zur Identifizierung von Opfern. Viele Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung erscheinen nach außen als selbstbestimmte Migration und unangemeldete Beschäftigungsverhältnisse. Die Zwangslagen und Abhängigkeiten, die die extreme Arbeitsausbeutung erst möglich machen, bleiben verschleiert.
Zudem sind nach Einschätzung der Autoren der Studie die Möglichkeiten des Opferschutzes nach aktueller Rechtslage allzu beschränkt. „Tatsächlich existieren unter den gegebenen institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen kaum Ansatzpunkte, Verdachtsfälle anzuzeigen“, kritisiert Co-Autor Norbert Cyrus vom Hamburger Institut für Sozialforschung. „Denn wenn eine Anzeige wegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung nicht bewiesen werden kann, droht den Betroffenen ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts oder Schwarzarbeit.“

Die Unschärfe des Konzepts Menschenhandel macht auch quantitative Einschätzungen über den Umfang des Problems äußerst schwierig. Die Studie konzentriert sich deshalb auf 36 Fallschilderungen. Es zeigt sich, dass Beschäftigungsverhältnisse in Gastronomie und Landwirtschaft, im Baugewerbe und vor allem in privaten Haushalten besonders anfällig sind. Die Autoren der Studie schätzen zwar, dass in der Region Berlin-Brandenburg die Gesamtzahl der Zwangsarbeitsverhältnisse mit physischer Einschränkung oder Gewaltanwendung im zweistelligen Bereich bleibt. Aber diese juristisch eindeutigen Fälle bilden nur die Spitze einer Pyramide, an deren Basis unzählige Fälle von Arbeitsausbeutung bis hin zur extremen Ausbeutung stehen. Auch bei so manchen von diesen könnte eine nähere Prüfung ergeben, dass der Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung durchaus erfüllt ist.

Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung sollten daher am Tatbestand der extremen Ausbeutung ansetzen. Hier liegt die Chance, gefährdete Personen zu erreichen, ihre Handlungsfähigkeit zu stärken und dem Menschenhandel vorzubeugen. Um die Kontaktaufnahme mit den Betroffenen zu erleichtern, müssen möglichst viele Stellen, mit denen diese in Berührung kommen können, nachfragen. Und um darüber hinaus die Selbstidentifizierung zu erleichtern, müssen die Betroffenen Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten sowie über reguläre Arbeitsbedingungen erhalten. Außerdem müssen Anreize geschaffen werden etwa in Bezug auf das Aufenthaltsrecht oder durch Angebote beruflicher Reintegration im Herkunftsland.

„Rechtssicherheit für die Betroffenen und eine Verbesserung des Opferschutzes kann deren Bereitschaft erhöhen, mit Ermittlungsbehörden zu kooperieren“, erklärt die Politikwissenschaftlerin und Menschenhandelsexpertin Anne Pawletta. „Erfahrungen aus Westeuropa zeigen, dass die Ermittlungserfolge bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung dort gestiegen sind, wo in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen ein umfassendes Unterstützungssystem für die Betroffenen aufgebaut worden ist.“ Sinnvoll seien zudem Maßnahmen zur Durchsetzung von Lohnforderungen. Diese seien ein Signal, dass von Ausbeutung Betroffene Unterstützung erhalten. Hinzukommen müsse auch ein verbessertes Verständnis bei Richtern und Staatsanwälten für die subtilen Formen des Zwangs, um die Zahl der Verurteilungen zu erhöhen.

Nicola Liebert, ILO


Zur gesamten Studie "Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. Eine explorative Untersuchung zu Erscheinungsformen, Ursachen und Umfang in ausgewählten Branchen in Berlin und Brandenburg"

Please find the Executive Summary of the study in English here